Allgemein
Jeder Verkäufer ist gleichzeitig Veranstalter und für seinen Hof-Flohmarkt selbst verantwortlich. Die Organisatoren haben keine Versicherung zugunsten der Verkäufer abgeschlossen. Es obliegt allein den Verkäufern, für eine ausreichende Versicherung ihrer eingebrachten Gegenstände und der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht Sorge zu tragen.
Garantie, Gewährleistung, Rücknahme
Bei den auf dem HaHoGa angebotenen Waren handelt es sich um Privatverkäufe, die direkt zwischen Verkäufer und Käufer getätigt werden, sofern nicht anderweitig gemeldet (Kleingewerbe/Gewerbeschein).
Für jegliche auf dem Flohmarkt erworbenen Waren übernehmen die Organisatoren keine Gewährleistung, da sie weder mit den Waren zu tun haben, noch am Verkauf etwas verdienen.
Pflichten der Verkäufer
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verkäufer des HaHoGa verpflichtet sind, die gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten.
Haftungsausschluss
Für Unfälle, Verkehrsstrafen, Personen- oder Sachschäden und Diebstähle wird von den Organisatoren keine Haftung übernommen. Der Verkauf und Kauf auf dem HaHoGa erfolgt auf eigene Gefahr.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen